Die Autorin befasst sich mit dem Vorliegen menschlicher Sexualität und nimmt dabei Bezug auf deren rechtliche Relevanz. Neben der geschichtlichen Entwicklung des Sexualstrafrechts erörtert sie dazu insbesondere die Formen und Ausprägungen von Sexualität (Paraphilien) sowie die Frage nach der Schuld des Täters. Dabei liegt das Hauptaugenmerk auf der Aufzeichnung aktueller Missstände im Bereich des Sexualstrafrechts sowie auf der Erstellung eines Reformvorschlags für ein kommendes, liberaleres Sexualstrafrecht.
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Zur Frage der gesetzlichen Tatbestandsmaeßigkeit bei rechtlich relevantem Sexualverhalten
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