Der Große Strafsenat des BGH hat im Jahr 2012 eine Strafbarkeitslücke hinsichtlich der Korruption von Vertragsärzten aufgezeigt. Als Resultat führte der Gesetzgeber im Juni 2016 die §§ 299a, 299b in das StGB ein. Die Autorin untersucht das Phänomen der Korruption zwischen Ärzten und der Pharmaindustrie und lotet den gesetzlichen Rahmen, das Geflecht von Interessen sowie den Bedarf einer strafrechtlichen Neuregelung vor allem im Hinblick auf Ärzte aus. Die neuen §§ 299a, 299b StGB werden einer kritischen Bewertung unterzogen, wobei die Autorin zu dem Schluss kommt, dass die Straftatbestände das Phänomen der Korruption im Gesundheitswesen nicht vollumfänglich zu bekämpfen vermögen. Sie zeigt Schwachstellen sowie Vorschläge zur Verbesserung und Ergänzung auf.
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Korruptionsstrafbarkeit niedergelassener (Vertrags-)Aerzte wegen bevorzugender Verordnung von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln: Eine Untersuchung des Phaenomens, des Neuregelungsbeduerfnisses der Bestechlichkeit von Aerzten und der neu eingefuehrten §§ 299a, 299b StGB
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